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Über das museum. academia wadegotia
TrägerschaftICOM-Richtlinien: Trägerschaft Die rechtliche Absicherung der Trägerschaft gewährleistet die Kontinuität des Museums und seiner Arbeit. Basis hierfür sind stabile politische und gesellschaftliche Beschlüsse, die Grundsätze für den dauerhaften Betrieb des Museums enthalten. Beispiele für geeignete Rechtsformen sind: Museen als unselbstständige Einrichtungen des Bundes, der Länder oder der Kommunen Museen als unselbstständige Einrichtungen der Kirchen und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts Museen als Aufgabe von Zweckverbänden sowie von Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts Museen als Zweckbetriebe gemeinnütziger Vereine oder Stiftungen bürgerlichen Rechts Museen als unselbstständige Einrichtungen von Wirtschaftsunternehmen, sofern diese den dauerhaften Erhalt des Museums garantieren Museen in sonstigem Privateigentum, sofern rechtsverbindliche schriftlich formulierte Willenserklärungen einen dauerhaften musealen Zweck bestimmen Das museum. academia wadegotia befindet sich, analog den Beispielen für geeignete Rechtsformen, im Privateigentum. Mein Testament sieht a. eine finanzielle Absicherung des Museums in Form einer Stiftung vor sowie bei Aufbrauch der Stiftungsgelder eine Fortführung durch den/die ErbIn oder den SoU-Vorstand. Ist dies nicht möglich gehen sämtliche Depotbestandteile und Exponate an das Saarlouiser Museum.
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