14. August 1688 – Streit zwischen der Abtei Wadgassen und dem Grafen von Ottweiler



Heute vor 338 Jahren, am 14. August 1688, machte die mächtige Prämonstratenserabtei Wadgassen ihren Anspruch auf alte Besitzungen und Rechte im Dorf Spiesen geltend. Vorausgegangen war ein Streit mit Graf Friedrich Ludwig zu Ottweiler. Der Abt von Wadgassen erklärte, seine Vorgänger hätten bereits Jahrhunderte zuvor große Teile des Spiesener Besitzes einschließlich herrschaftlicher Rechte erworben. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts seien diese der Abtei jedoch entzogen worden. Im März 1688 hatte der Graf der Abtei zumindest zugestanden, jene Besitzungen wieder in Anspruch zu nehmen, deren Erwerb sie durch Urkunden nachweisen konnte.

Am 14. August wurde es ernst: Ein Gerichtsvollzieher nahm im Beisein eines Vertreters der Abtei, des Meiers, des Dorfgerichts und der Gemeinde die beanspruchten Güter und Rechte förmlich für Wadgassen in Besitz. Der Graf von Ottweiler ließ dagegen umgehend Protest einlegen. Damit begann ein Rechtsstreit, der schließlich auch nach Saarlouis führte. Am 11. September 1688 wandte sich der Abt an das dortige Präsidialgericht, wenige Tage später wurden die Beteiligten nach Saarlouis vorgeladen. Die Abtei konnte ihren Anspruch unter anderem auf einen Kaufvertrag aus dem Jahr 1295 stützen, während die Gegenseite mit langjährigem Besitz und den damaligen Friedensverträgen argumentierte. 1691 fiel schließlich die Entscheidung – zugunsten des Grafen.

Die Geschichte zeigt, welchen politischen und wirtschaftlichen Einfluss die Abtei Wadgassen weit über ihren eigentlichen Standort hinaus besaß. Ihre Besitzungen und Rechte erstreckten sich über zahlreiche Orte der Region, und wenn es um deren Verteidigung ging, scheute die Abtei auch einen jahrelangen Rechtsstreit mit einem Grafen nicht.

 

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