Kilian Heilmann – Wadgassens Abt in den ersten Jahrzehnten der Reformation
Als Kilian Heilmann im Jahr 1525 die Leitung der Prämonstratenserabtei Wadgassen übernahm, befand sich das Heilige Römische Reich in einer Phase tiefgreifender Umbrüche. Erst acht Jahre zuvor hatte Martin Luther seine 95 Thesen veröffentlicht. Im selben Jahr, in dem Heilmann nach der überlieferten Äbteliste seinem Vorgänger Johann von Tholey folgte, erreichte der Deutsche Bauernkrieg seinen Höhepunkt. Auch Besitzungen der Abtei Wadgassen waren davon betroffen worden: Am 29. April 1525 hatten Aufständische den Weinkeller des Wadgasser Hofes in Bockenheim in der Pfalz geplündert. Kilian Heilmann trat sein Amt damit in einer Zeit an, in der sowohl die religiöse Ordnung als auch die wirtschaftlichen und herrschaftlichen Grundlagen der Klöster zunehmend unter Druck gerieten.
Die traditionelle Wadgasser Äbteliste führt Kilian Heilmann von 1525 bis 1540 als XXIII. Abt der Abtei. Er folgte Johann von Tholey; nach ihm übernahm 1541 Leonhard Pfalz die Leitung des Klosters. Diese Chronologie findet sich auch in der älteren Wadgasser Geschichtsschreibung und wurde in spätere Darstellungen übernommen. Über Heilmanns Herkunft, sein Geburtsjahr und seine Familie lässt sich nach dem gegenwärtig greifbaren Quellenstand dagegen nichts Sicheres sagen. Auch über seinen Eintritt in den Prämonstratenserorden und seine Tätigkeit vor der Wahl zum Abt liegen keine ausreichend belastbaren Angaben vor. Es wäre daher falsch, aus seinem Familiennamen eine Herkunft oder familiäre Verbindung abzuleiten, für die keine Quelle vorhanden ist. Umso wichtiger sind zwei Archivalien, die im Bestand des Saarländischen Landesarchivs nachgewiesen sind. Sie zeigen Kilian Heilmann nicht nur als Namen innerhalb einer später zusammengestellten Äbteliste, sondern unmittelbar in seiner Funktion als Abt von Wadgassen.
Die erste stammt aus dem Jahr 1533. Unter den Archivalien zu den Besitzungen der Abtei Wadgassen in Blittersdorf und Auersmacher befindet sich ein Schreiben Abt Kilian Heilmanns an den Herzog von Lothringen wegen Gefällen in Kleinblittersdorf und Auersmacher. Das Stück ist im Bestand des Historischen Vereins für die Saargegend überliefert. Dieser zunächst unscheinbare Vorgang ist für das Verständnis der Abtei von erheblicher Bedeutung. Er führt unmittelbar in die komplizierten Herrschaftsverhältnisse des Saarraumes im 16. Jahrhundert. Wadgassen besaß Rechte und Einkünfte in Orten, die zugleich innerhalb der Interessensphäre anderer weltlicher Herren lagen. Der Abt musste deshalb nicht nur den eigenen Konvent führen, sondern gegenüber Fürsten und deren Verwaltungen die wirtschaftlichen und rechtlichen Ansprüche des Klosters vertreten. Mit den in der Quelle genannten Gefällen waren regelmäßige herrschaftliche beziehungsweise grundherrliche Einkünfte und Abgaben verbunden. Dass sich Heilmann 1533 deswegen unmittelbar an den Herzog von Lothringen wandte, zeigt die politische Dimension seiner Tätigkeit. Die Abtei Wadgassen war zwar eine geistliche Institution, ihre wirtschaftliche Existenz beruhte aber wesentlich auf Grundbesitz, Zehnten, Pachten, Abgaben und weiteren überlieferten Rechten. Gerade Kleinblittersdorf und Auersmacher blieben auch nach Heilmanns Tod Gegenstand von Auseinandersetzungen. Bereits unter seinem Nachfolger Leonhard Pfalz kam es 1544 zu einem Streit der Abtei mit Kleinblittersdorf und Auersmacher über Zehntrechte in Kochlingen beziehungsweise Kuchlingen. Die Kontinuität dieser Konflikte macht deutlich, dass es sich nicht um persönliche Auseinandersetzungen einzelner Äbte handelte. Vielmehr ging es um die dauerhafte Sicherung eines über Jahrhunderte entstandenen Systems klösterlicher Rechte. Ein zweiter unmittelbarer Nachweis für Kilian Heilmann stammt aus dem Oktober 1538. Damals schrieb Gerhard Mull von Ulme, Amtmann zu Blieskastel, an Kilian Heilmann, Abt zu Wadgassen, wegen des Neumünster Anteils am Dorf Spiesen. Auch dieses Schreiben wird im Saarländischen Landesarchiv aufbewahrt. Damit erscheint Heilmann erneut in einem Zusammenhang, der weit über die Mauern des eigentlichen Klosters hinausführt. Spiesen lag im territorial stark gegliederten Raum östlich der Saar. Rechte an Dörfern, Höfen und Einkünften konnten auf mehrere geistliche und weltliche Herrschaften verteilt sein. Besitz bedeutete dabei keineswegs zwingend die vollständige Herrschaft über einen Ort. Einzelne Institutionen konnten Zehnten, Grundbesitz, Gerichtsrechte oder bestimmte Einkünfte besitzen, während andere Rechte einem Territorialherrn oder einer weiteren geistlichen Einrichtung zustanden. Genau solche Verhältnisse machten die Verwaltung eines Klosters wie Wadgassen kompliziert. Der Abt musste mit Amtleuten, Gemeinden, benachbarten Klöstern und Territorialherren verhandeln. Kilian Heilmann ist in den erhaltenen Quellen daher weniger als theologischer Autor oder Bauherr greifbar, sondern vor allem als Verwalter und Rechtsvertreter einer bedeutenden geistlichen Grundherrschaft.
Seine Amtszeit von 1525 bis 1540 war zugleich von der fortschreitenden Reformation geprägt. Als Heilmann Abt wurde, war Luther bereits aus der katholischen Kirche ausgeschlossen und seit dem Wormser Edikt von 1521 mit der Reichsacht belegt. Dennoch war keineswegs entschieden, ob sich die reformatorische Bewegung dauerhaft durchsetzen würde. Während der folgenden fünfzehn Jahre änderte sich dies grundlegend. Zahlreiche Fürsten und Städte führten reformatorische Kirchenordnungen ein. Auf dem Reichstag zu Speyer von 1526 erhielten die Reichsstände faktisch erheblichen Spielraum im Umgang mit der Religionsfrage. Der zweite Speyerer Reichstag von 1529 versuchte diese Entwicklung wieder einzuschränken. Der Protest mehrerer evangelischer Reichsstände gegen diesen Beschluss wurde namensgebend für die Bezeichnung „Protestanten“. 1530 legten die evangelischen Reichsstände Kaiser Karl V. auf dem Reichstag zu Augsburg die Confessio Augustana vor. 1531 entstand mit dem Schmalkaldischen Bund ein politisch-militärisches Bündnis protestantischer Reichsstände. Als Kilian Heilmann 1540 aus dem Amt schied, war aus der zunächst theologischen Auseinandersetzung um Luther eine dauerhafte konfessionelle und politische Spaltung des Reiches geworden. Für Wadgassen bedeutete diese Entwicklung langfristig eine enorme Herausforderung. Die Abtei war katholisch und blieb es. Gleichzeitig lagen ihre Besitzungen und Patronatsrechte über einen weiten Raum verstreut. Sobald sich in einem Territorium die Reformation durchsetzte, konnten daraus Konflikte entstehen: Wer bestimmte den Pfarrer einer Kirche? Wem standen Zehnten zu? Was geschah mit alten Patronatsrechten eines katholischen Klosters, wenn die örtliche Obrigkeit evangelisch wurde?
Man sollte Kilian Heilmann dennoch nicht nachträglich zum aktiven Kämpfer gegen die Reformation erklären. Für eine solche persönliche Rolle fehlt bislang ein konkreter Beleg. Wir besitzen keine bekannte Schrift Heilmanns gegen Luther und keinen Nachweis, dass er persönlich an den großen theologischen Auseinandersetzungen seiner Zeit beteiligt gewesen wäre. Seine Haltung lässt sich zunächst aus seiner Stellung ableiten: Als Abt eines Prämonstratenserklosters repräsentierte er selbstverständlich die bestehende katholische Kirchenordnung. Wie er die Reformation persönlich beurteilte und welche konkreten Maßnahmen er innerhalb der Abtei ergriff, bleibt dagegen offen. Auch die Folgen des Bauernkrieges müssen vorsichtig eingeordnet werden. Die Plünderung des Wadgasser Hofes in Bockenheim erfolgte am 29. April 1525. Da nicht genau geklärt ist, zu welchem Zeitpunkt desselben Jahres der Übergang von Johann von Tholey zu Kilian Heilmann erfolgte, lässt sich nicht sicher sagen, welcher der beiden Äbte zum Zeitpunkt des Überfalls tatsächlich amtierte. Sicher ist lediglich, dass Heilmann die Leitung der Abtei in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu diesen Ereignissen übernahm. Die Niederschlagung des Bauernkrieges bedeutete zudem keineswegs das Ende der zugrunde liegenden Konflikte. Klöster blieben bedeutende Grundherren, und Streitigkeiten über Zehnten, Abgaben, Frondienste und Nutzungsrechte bestanden fort. Gerade die beiden erhaltenen Vorgänge aus den Jahren 1533 und 1538 zeigen, dass die Sicherung solcher Rechte auch unter Kilian Heilmann einen wichtigen Teil der klösterlichen Verwaltung bildete. Wadgassen selbst blieb während seiner Amtszeit bestehen und konnte seine Funktion als geistliches und wirtschaftliches Zentrum behaupten. Das ist angesichts der Entwicklung in anderen Teilen des Reiches keineswegs selbstverständlich. In protestantisch gewordenen Territorien wurden im Verlauf des 16. Jahrhunderts zahlreiche Klöster aufgehoben oder ihr Besitz eingezogen. Wadgassen blieb dagegen katholisch und bestand noch bis zur Französischen Revolution.
Kilian Heilmann leitete die Abtei somit während einer entscheidenden Übergangsphase. Sein Vorgänger Johann von Tholey hatte noch den Beginn der Reformation und das Krisenjahr 1525 erlebt. Unter Heilmann wurde aus der reformatorischen Bewegung eine dauerhafte konfessionelle Realität. Gleichzeitig zeigen die erhaltenen Wadgasser Archivalien, dass der Alltag eines Abtes weiterhin von sehr traditionellen Aufgaben bestimmt wurde: Besitz verwalten, Einkünfte sichern, alte Rechte behaupten und mit benachbarten Herrschaften verhandeln. Gerade das Schreiben von 1533 an den Herzog von Lothringen und die Korrespondenz von 1538 mit dem Blieskasteler Amtmann sind deshalb für seine historische Einordnung besonders wertvoll. Sie zeigen keinen abstrakten Namen in einer Äbteliste, sondern einen handelnden Klostervorsteher innerhalb des politischen Geflechts der Saarregion.
Nach der überlieferten Chronologie endete Kilian Heilmanns Amtszeit 1540. Für die näheren Umstände seines Ausscheidens – insbesondere die Frage, ob er in diesem Jahr starb oder das Amt niederlegte – sollte ohne eindeutigen Quellenbeleg keine Festlegung erfolgen. Im Jahr 1541 erscheint Leonhard Pfalz als sein Nachfolger. Über seine Persönlichkeit wissen wir wenig. Über die Herausforderungen seines Amtes dagegen umso mehr. Die erhaltenen Dokumente zeigen einen Abt, der die weitverzweigten Interessen Wadgassens gegenüber mächtigen Nachbarn vertreten musste. Während sich im Reich Katholiken und Protestanten zunehmend voneinander entfernten, beschäftigten den Wadgasser Abt ganz konkrete Fragen um Gefälle, Besitzanteile und Herrschaftsrechte in Kleinblittersdorf, Auersmacher und Spiesen.
Quellen und Literatur
Burg, Josef (Hg): Regesten der Prämonstratenserabtei Wadgassen bis zum Jahre 1571, Saarbrücken 1980.
Saarländisches Landesarchiv, Archivaliensammlung des Historischen Vereins für die Saargegend e. V., ArchSlg.HV G 78: Besitzungen der Abtei Wadgassen in Blittersdorf und Auersmacher; darunter das Schreiben Abt Kilian Heilmanns an den Herzog von Lothringen wegen Gefällen in Kleinblittersdorf und Auersmacher, 1533 u. ArchSlg.HV G 30: Gerhard Mull von Ulme, Amtmann zu Blieskastel, an Kilian Heilmann, Abt zu Wadgassen, wegen des Neumünster Anteils am Dorf Spiesen, Oktober 1538 u. ArchSlg.HV G 1: Repertorium der Abtei Wadgassen I, Laufzeit 1536–1748.
Tritz, Michael: Geschichte der Abtei Wadgassen, zugleich eine Kultur- und Kriegsgeschichte der Saargegend, Nach Urkunden und authentischen Berichten, Wadgassen 1901 (1978).
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